AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB
„Traum­haf­tes Feri­en­haus Müritz­blick 47
Vermieter:
Mat­thi­as Nutz­mann Am Kir­chen­holz 24 in 17202 Röbel/ Müritz
1. Anrei­se / Abreise
Sonn­abend ab 16.00 Uhr bis Fol­ge-Sonn­abend spä­te­stens 09.30 Uhr. An- und Abreisezeiten
gel­ten auch für indi­vi­du­ell ver­ein­bar­te Wochen­ta­ge. Die Abrei­se muss am Abrei­se­tag bis
spä­te­stens 09.30 Uhr erfol­gen. Eine Über­zie­hung der Abrei­se­zeit von mehr als 30 Minu­ten hat die Berech­nung einer wei­te­ren Über­nach­tung zur Folge.
Ande­re An- und Abrei­se­zei­ten kön­nen mit dem Ver­mie­ter indi­vi­du­ell ver­ein­bart werden.
Soll­te der Mie­ter am Anrei­se­tag bis 22.00 Uhr nicht erschei­nen, gilt der Ver­trag nach einer Frist von 48 Stun­den ohne Benach­rich­ti­gung an den Ver­mie­ter als gekün­digt. Der Ver­mie­ter oder des­sen Ver­tre­ter kann dann über das Objekt frei ver­fü­gen. Eine (antei­li­ge) Rück­zah­lung der Mie­te auf­grund ver­früh­ter Abrei­se erfolgt grund­sätz­lich nicht.
2. Son­der­wün­sche und Neben­ab­re­den sind grund­sätz­lich mög­lich. Sie bedür­fen der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch den Vermieter.
Bei Haus­tie­ren ist Art und Grö­ße anzugeben.
3. Bezahlung
Der Miet­ver­trag erhält mit Ein­gang der Anzah­lung auf das Kon­to des Ver­mie­ters sei­ne Gül­tig­keit. Die Anzah­lung in Höhe von 20% des Miet­be­tra­ges ist inner­halb von sie­ben Tagen nach Erhalt der Buchungs­un­ter­la­gen zur Zah­lung fäl­lig. Nach der erfolg­ten Anzah­lung wird 30 Tage vor Rei­se­an­tritt die Zah­lung des Rest­be­tra­ges fäl­lig. Wer­den die Zah­lungs­fri­sten nicht ein­ge­hal­ten, so kann der Ver­mie­ter vom Ver­trag zurück­tre­ten. Die Nicht­zah­lung gilt als Rück­tritt und berech­tigt zur Neuvermietung.
Neben­ko­sten für Was­ser, PKW-Stell­platz, Abfall wer­den nicht erho­ben. Die Ener­gie­ko­sten wer­den nach Ver­brauch abge­rech­net. Der Preis pro kWh wird in den Buchungs­un­ter­la­gen mit­ge­teilt und ist aktu­ell immer auf der Web­sei­te einsehbar.
4. Rücktritt
Sie kön­nen jeder­zeit vom Ver­trag zurücktreten.
Der Rück­tritt muss schrift­lich erfol­gen. Im Fal­le des Rück­tritts sind Sie zum Ersatz des uns ent­stan­de­nen Scha­dens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungs­be­stä­ti­gung durch den Ver­mie­ter bis zum 121. Tag vor
Miet­be­ginn kei­ne Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Miet­be­ginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Miet­be­ginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Miet­be­ginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rück­tritt weni­ger als acht Tage vor Miet­be­ginn ist der vol­le Rei­se­preis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Emp­fangs­da­tum Ihrer Rück­tritts­nach­richt. Bereits ein­ge­zahl­te Beträ­ge wer­den verrechnet.
Eine Ersatz­per­son, die zu genann­ten Bedin­gun­gen in Ihren Ver­trag ein­tritt, kann von Ihnen gestellt wer­den. Eine schrift­li­che Benach­rich­ti­gung genügt.
5. Pflich­ten des Mieters
Der Mie­ter ver­pflich­tet sich, die gemie­te­ten Sachen (Feri­en­haus, Inven­tar und
Außen­an­la­gen) pfleg­lich zu behan­deln. Wenn wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses Schä­den am Feri­en­haus und / oder des­sen Inven­tar auf­tre­ten, ist der Mie­ter ver­pflich­tet, dies unver­züg­lich bei der Haus­ver­wal­tung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft fest­ge­stell­te Män­gel und Schä­den müs­sen sofort bei der Haus­ver­wal­tung gemel­det wer­den, anson­sten haf­tet der Mie­ter für die­se Schä­den. Zur Besei­ti­gung von Schä­den und Män­geln ist eine ange­mes­se­ne Frist einzuräumen.
Ansprü­che aus Bean­stan­dun­gen, die nicht unver­züg­lich vor Ort gemel­det wer­den, sind aus­ge­schlos­sen. Rekla­ma­tio­nen, die erst am Ende des Auf­ent­hal­tes bzw. nach Verlassen
des Feri­en­hau­ses bei dem Ver­mie­ter ein­ge­hen, sind eben­falls vom Scha­den­er­satz ausgeschlossen.
Bei even­tu­ell auf­tre­ten­den Lei­stungs­stö­run­gen ist der Mie­ter ver­pflich­tet, alles im Rah­men sei­ner gesetz­li­chen Ver­pflich­tung Zumut­ba­re zu tun, um zu einer Behe­bung der Stö­rung bei­zu­tra­gen und even­tu­ell ent­stan­de­nen Scha­den gering zu halten.
Am Abrei­se­tag sind vom Mie­ter per­sön­li­che Gegen­stän­de zu ent­fer­nen, der Haus­müll ist in die vor­ge­se­he­nen Behäl­ter zu ent­sor­gen, Geschirr ist sau­ber und abge­wa­schen in den Küchen­schrän­ken zu lagern.
6. Datenschutz
Der Mie­ter erklärt sich damit ein­ver­stan­den, dass im Rah­men des mit ihm abge­schlos­se­nen Ver­tra­ges not­wen­di­ge Daten über sei­ne Per­son gespei­chert, geän­dert und / oder gelöscht wer­den. Alle per­sön­li­chen Daten wer­den abso­lut ver­trau­lich behandelt.
7. Haftung
Die Aus­schrei­bung wur­de nach bestem Wis­sen erstellt. Für ein­eBe­ein­flus­sung des Miet­ob­jek­tes durch höhe­re Gewalt, durch lan­des­üb­li­che Strom- und Was­ser­aus­fäl­le und Unwet­ter wird nicht gehaf­tet. Eben­so wird nicht gehaf­tet bei Ein­tritt unvor­her­seh­ba­rer oder unver­meid­ba­rer Umstän­de wie z.B. behörd­li­cher Anord­nung, plötz­li­cher Bau­stel­le oder für
Stö­run­gen durch natur­be­ding­te und ört­li­che Bege­ben­hei­ten. Der Ver­mie­ter ist aber gern bei der Behe­bung der Pro­ble­me (soweit dies mög­lich ist) behilflich.
Eine Haf­tung des Ver­mie­ters für die Benut­zung der bereit­ge­stell­ten Spiel- und Sport­ge­rä­te ist ausgeschlossen.
Die An- und Abrei­se des Mie­ters erfolgt in eige­ner Ver­ant­wor­tung und Haf­tung. Der Ver­mie­ter haf­tet nicht für per­sön­li­che Gegen­stän­de bei Dieb­stahl oder Feu­er. Für mut­wil­li­ge Zer­stö­run­gen bzw. Schä­den haf­tet der Mie­ter in vol­lem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Web­sei­te bzw. im Fly­er die­nen der rea­li­sti­schen Beschrei­bung. Die 100-pro­zen­ti­ge Über­ein­stim­mung mit dem Miet­ob­jekt kann nicht gewähr­lei­stet wer­den. Der Ver­mie­ter behält sich Ände­run­gen der Aus­stat­tung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleich­wer­tig sind.
Soll­ten eine oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein oder wer­den, berührt dies die Wirk­sam­keit der übri­gen Bedin­gun­gen nicht. Die unwirk­sa­me Rege­lung ist durch eine wirk­sa­me zu erset­zen, die dem wirt­schaft­li­chen und recht­li­chem Wil­len der Ver­trags­par­tei­en am nahe­sten kommt.
Es gilt deut­sches Recht. Gerichts­stand und Erfül­lungs­ort ist der Wohn­ort des Vermieters.
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