Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

1. Gel­tungs­be­reich und Vertragsgegenstand
(1) Traum­haf­tes Feri­en­haus “Müritz­blick 47 ist ein im Inter­net unter www.Mueritzblick47.de abruf­ba­re Inter­net­por­tal  sowie unter www.Müritzblick47.de (nach­fol­gen­de Platt­form) von Müritz­blick 47 by Mat­thi­as Nutz­mann, Am Kir­chen­holz 24, 17207 Röbel/ Müritz (nach­fol­gend Anbie­ter). Die Platt­form dient der Ver­mitt­lung vom Feri­en­haus. Die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen gel­ten für die Nut­zung der Platt­form als „Urlau­ber“ zusam­men nach­fol­gend auch Vertragspartner).
(2) Die Nut­zung der Platt­form erfolgt aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen, soweit zwi­schen dem Anbie­ter und dem Ver­trags­part­ner im Ein­zel­fall nicht aus­drück­lich und schrift­lich eine ande­re Ver­ein­ba­rung getrof­fen wur­de. Ent­ge­gen­ste­hen­de, ergän­zen­de oder abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Ver­trags­part­ners wer­den nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn, dies wird zwi­schen den Par­tei­en aus­drück­lich schrift­lich vereinbart.
(3) Gegen­stand die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen ist die Nut­zung der Platt­form als Urlau­ber. Der Anbie­ter tritt hier­bei als blo­ßer Betrei­ber der Platt­form auf und ermög­licht Urlau­bern die­se Ange­bo­te ein­zu­se­hen und gege­be­nen­falls Kon­takt mit dem Ver­mie­ter auf­zu­neh­men. Der Anbie­ter stellt hier­für ver­schie­de­ne Funk­tio­na­li­tä­ten zur Ver­fü­gung. Er ist kein Rei­se­ver­an­stal­ter und wird nicht Par­tei eines Miet­ver­tra­ges  über das Ferienhaus.
(4) Die jeweils aktu­el­len Nut­zungs­be­din­gun­gen sind auf der Web­sei­te der Platt­form unter https://www.Mueritzblick47.de abruf­bar und kön­nen aus­ge­druckt werden.
(5) Nicht Gegen­stand die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen ist die  Ver­mie­tung von Feri­en­häu­sern oder Ferienwohnungen.
2. Ver­trags­schluss und Registrierung
(1) Die Prä­sen­ta­ti­on von Funk­tio­na­li­tä­ten der Platt­form im Inter­net oder in ande­ren Medi­en durch den Anbie­ter stellt kein bin­den­des Ange­bot des Anbie­ters dar. Hier­durch wird dem Ver­trags­part­ner ledig­lich die Mög­lich­keit eröff­net, sei­ner­seits ein ver­bind­li­ches Ange­bot zum Abschluss eines Ver­tra­ges über die Nut­zung der Platt­form abzu­ge­ben. Der Anbie­ter ist nicht ver­pflich­tet, die­ses Ange­bot anzunehmen.
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(4) Urlau­ber kön­nen sich kosten­los online regi­strie­ren, um ein eige­nes Nut­zer­kon­to durch den Anbie­ter erstel­len zu las­sen. Auch nach dem Absen­den einer Buchungs­an­fra­ge erfolgt die kosten­lo­se Regi­strie­rung des Urlau­bers auf Ferienhausmiete.de. Der Urlau­ber erklärt sich ein­ver­stan­den, dass mit dem Absen­den einer Anfra­ge auto­ma­tisch ein kosten­lo­ses Nut­zer­kon­to für Ihn erstellt wird. Die­ses Kon­to erleich­tert dem Urlau­ber die Ver­wal­tung sei­ner Anfragen.

In die­sen Fäl­len kommt mit Abschluss des Regi­strie­rungs­vor­gan­ges ein Ver­trag über die Nut­zung der Platt­form als regi­strier­ter Urlau­ber zustan­de. Die Absen­dung der Regi­strie­rungs­an­fra­ge bzw. einer Buchungs­an­fra­ge stellt hier­bei ein rechts­ver­bind­li­ches Ange­bot zum Abschluss eines Ver­tra­ges über die Nut­zung der Platt­form als regi­strier­ter Nut­zer gegen­über dem Anbie­ter dar. Die Annah­me erfolgt durch Frei­schal­tung des Benutzerkontos.

(5) Mit Ver­trags­schluss ermög­licht der Anbie­ter als Betrei­ber der Platt­form die Nut­zung der Platt­form im Rah­men der ange­bo­te­nen Funk­tio­na­li­tä­ten als Urlau­ber oder Ver­mie­ter. Wei­ter­ge­hen­de Ver­pflich­tun­gen, die über die Nut­zung der Platt­form hin­aus­ge­hen, erge­ben sich für den Anbie­ter nicht. Der Anbie­ter ver­mie­tet oder mie­tet ins­be­son­de­re kei­ne Objekte.
(6) Der Ver­trags­part­ner darf sich nicht mehr­fach für ein Benut­zer­kon­to regi­strie­ren. Zuläs­sig ist jeweils eine Regi­strie­rung als Urlauber.
(7) Die Über­mitt­lung per­sön­li­cher Kon­takt­da­ten des Mie­ters ist für eine Kon­takt­auf­nah­me mit dem Ver­mie­ter und den Buchungs­pro­zess obligatorisch.
(8) Ihre im Zuge der Regi­strie­rung oder im Rah­men der Ver­trags­durch­füh­rung erho­be­ne E‑Mail-Adres­se ver­wen­den wir außer­dem, um Sie per E‑Mail über eige­ne Dienst­lei­stun­gen oder Waren oder gene­rell über www.ferienhausmiete.de zu infor­mie­ren. Die Ver­ar­bei­tung der E‑Mail-Adres­se erfolgt in die­sem Fall auf Grund­la­ge unse­res berech­tig­ten Inter­es­ses an der Bewer­bung unse­rer Waren und Dienst­lei­stun­gen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. ent­fällt
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4. Nut­zung der Platt­form als Urlauber
(1) Der Urlau­ber kann über die Platt­form Kon­takt mit Ver­mie­tern auf­neh­men und zu deren Ange­bo­ten Buchungs­an­fra­gen stellen.
(2) Der Anbie­ter bemüht sich um eine mög­lichst ori­gi­nal­ge­treue Wie­der­ga­be der von den Ver­mie­tern ein­ge­stell­ten Ange­bo­te, ins­be­son­de­re der als Datei oder Aus­druck über­mit­tel­ten Foto­gra­fien in den Ange­bo­ten. Dem Urlau­ber ist jedoch bewusst, dass es durch das Ein­scan­nen nicht digi­ta­ler Bil­der und die Ein­stel­lun­gen des jewei­li­gen Bild­schirms zu Abwei­chun­gen vom Ori­gi­nal­bild kom­men kann.
5. Daten­schutz
(1) Die Nut­zung der Platt­form macht die Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch den Anbie­ter unum­gäng­lich. Der Anbie­ter wird alle gespei­cher­ten Daten sorg­sam behan­deln und aus­schließ­lich im Rah­men einer etwa­igen erfor­der­li­chen daten­schutz­recht­li­chen Ein­wil­li­gung des Ver­trags­part­ners ver­ar­bei­ten und nut­zen. Eine dar­über hin­aus­ge­hen­de Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfolgt durch den Anbie­ter nur, sofern dies gesetz­lich zuläs­sig ist.
(2) Art und Umfang der Daten­ver­wen­dung durch den Anbie­ter wer­den dem Kun­den näher in einer Daten­schutz­er­klä­rung mit­ge­teilt, die im Inter­net unter https://www.mueritzblick47.de/datenschutz.php dau­er­haft in einer aktu­el­len Fas­sung zum Abruf bereit­ge­hal­ten wird.
6. Kom­mu­ni­ka­ti­on
(1) Der Anbie­ter stellt ein Anfra­ge­for­mu­lar zur Ver­fü­gung, dass die Urlau­ber und die Ver­mie­ter zur Kon­takt­auf­nah­me nut­zen kön­nen. Der Anbie­ter wird sämt­li­che über das Anfra­ge­for­mu­lar an ihn über­mit­tel­ten Anfra­gen an den Ver­mie­ter der jewei­li­gen Feri­en­un­ter­kunft wei­ter­ge­ben. Der Anbie­ter bemüht sich, das System sicher zu gestal­ten. Dem Urlau­ber ist aber bewusst, dass auf­grund des Stands der Tech­nik nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann, dass Drit­te die­ses System miss­brau­chen und nicht für sie bestimm­te Nach­rich­ten lesen oder abfan­gen können.
(2) Der Anbie­ter ermög­licht die wei­te­re direk­te Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ver­mie­ter und Urlau­ber auf­grund einer Anfra­ge über sein eige­nes Mail­ser­ver­sy­stem. Dies ermög­licht teil­wei­se anony­mi­sier­te Buchungs­an­fra­gen bei denen etwa die E‑Mail-Adres­se her­aus­ge­fil­tert wird.
(3) Mit­ar­bei­ter des Anbie­ters kön­nen die­se Kom­mu­ni­ka­ti­on gege­be­nen­falls ein­se­hen, jedoch nur, sofern dies erfor­der­lich ist, um die Sicher­heit der Ver­trags­par­tei­en gewähr­lei­sten zu kön­nen und um eine ord­nungs­ge­mä­ße Ver­mitt­lungs­lei­stung zu bie­ten. Das ist z.B. der Fall, wenn Ver­trags­par­tei­en vor Straf­ta­ten geschützt wer­den sol­len, die über Phis­hing oder das Ver­sen­den fal­scher E‑Mails aus­ge­führt wer­den. E‑Mail-Adres­sen wer­den aus Sicher­heits­grün­den in der Kom­mu­ni­ka­ti­on über die Platt­form durch [Mail_removed] ersetzt. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten fin­den Sie in der Datenschutzerklärung.
(4) Das Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sy­stem des Anbie­ters darf nur für ernst­haf­te Buchungs­an­fra­gen ver­wen­det werden.
7. Bewer­tun­gen
(1) Der Anbie­ter ist berech­tigt Kun­den­stim­men und Mei­nungs­bei­trä­ge von Urlau­bern auf der Platt­form zu ver­öf­fent­li­chen. Ein Anspruch auf Ver­öf­fent­li­chung besteht nicht.
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(3) Urlau­ber dür­fen Bewer­tun­gen nur abge­ben, wenn sie voll geschäfts­fä­hig sind. Zu jeder Bewer­tung muss eine gül­ti­ge E‑Mail-Adres­se des bewer­ten­den Urlau­bers ange­ge­ben wer­den, die veri­fi­ziert wird. Der Bewer­ten­de muss sei­nen Auf­ent­halt in der bewer­te­ten Feri­en­un­ter­kunft bei Bedarf bele­gen können.
(4) Es kann nur eine Bewer­tung pro Auf­ent­halt für das besuch­te Feri­en­do­mi­zil abge­ge­ben werden.
(5) ent­fällt
8. All­ge­mei­ne Pflich­ten bei der Nut­zung der Plattform
(1) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, auf der Platt­form und in sei­nem Pro­fil kei­ne Inhal­te zu ver­wen­den, die gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen oder Rech­te Drit­ter verletzen.
(2) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, die Platt­form oder über die­se erlang­te Infor­ma­tio­nen nicht dafür zu ver­wen­den, um Nach­rich­ten wer­ben­den Inhalts an ande­re Ver­trags­part­ner oder Drit­te zu ver­sen­den, ohne deren vor­he­ri­ges aus­drück­li­ches Einverständnis.
(3) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, nach einer etwa­igen außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung durch Anbie­ter oder einer Sper­rung sei­nes Benut­zer­kon­tos, kein Benut­zer­kon­to zu regi­strie­ren oder für sich regi­strie­ren zu lassen.
(4) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, in sei­nem Benut­zer­kon­to und sei­nem Pro­fil zutref­fen­de und voll­stän­di­ge Anga­ben zu täti­gen. Er ist ver­pflich­tet, jede Ände­rung an sei­nen Benut­zer­kon­to- und Pro­fil­da­ten umge­hend einzupflegen.
(5) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, dafür Sor­ge zu tra­gen, dass die von ihm ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se ab dem Zeit­punkt der Anga­be erreich­bar ist und nicht auf­grund von Wei­ter­lei­tung, Stilllegung oder Über­fül­lung des E‑Mail-Kon­tos ein Emp­fang von E‑Mail-Nach­rich­ten aus­ge­schlos­sen ist.
(6) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, Ver­lin­kun­gen auf Sei­ten Drit­ter zu prü­fen und nicht auf Sei­ten mit rechts­wid­ri­gen oder rechts­ver­let­zen­den Inhal­ten zu verweisen.
(7) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, die durch Abfra­ge und Nut­zung der Platt­form gewon­ne­nen oder auf der Platt­form zugäng­lich gemach­ten Daten und Inhal­te weder voll­stän­dig, noch teil­wei­se oder auch nur aus­zugs­wei­se zum Auf­bau einer eige­nen Daten­bank, für eine gewerb­li­che Daten­ver­wer­tung, Aus­kunfts­er­tei­lung oder son­sti­gen gewerb­li­chen Ver­wer­tung zu verwenden.
(8) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, aus­schließ­lich die auf der Platt­form ange­bo­te­nen Such­funk­tio­nen zu nut­zen. Nicht statt­haft ist die Suche mit­tels auto­ma­ti­sier­ter Such­al­go­rith­men, die auf Daten­ban­ken von Anbie­tern zugreifen.
(9) Soweit Ver­trags­part­ner ande­re Ver­trags­part­ner im Rah­men der Platt­form bewer­ten, müs­sen die Bewer­tun­gen zutref­fend sein und auf Tat­sa­chen beru­hen. Unter­sagt sind ins­be­son­de­re unsach­li­che oder her­ab­set­zen­de Aus­sa­gen. Die Struk­tur und Zusam­men­set­zung des Bewer­tungs­me­cha­nis­mus obliegt allein dem Anbieter.
(10) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, sei­ne Log­in-Daten nicht an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. Er wird dafür Sor­ge tra­gen, dass die­se Drit­ten nicht zugäng­lich sind und ent­spre­chen­de Sicher­heits­vor­keh­run­gen tref­fen, um eine miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung zu ver­hin­dern. Im Fal­le des Ver­dachts, dass Drit­te Kennt­nis von den Log­in-Daten haben oder auch nur haben könn­ten oder das Benut­zer­kon­to des Ver­trags­part­ners nut­zen, wird der Anbie­ter unver­züg­lich hier­von in Kennt­nis gesetzt und der Ver­trags­part­ner muss sei­ne Log­in-Daten ändern. Als Drit­te gel­ten nicht sol­che Ver­trags­part­ner des Ver­trags­part­ners, die im Namen und Auf­trag des Ver­trags­part­ners auf der Platt­form tätig sind, wenn sich der Drit­te gegen­über dem Ver­trags­part­ner zur Ein­hal­tung der Platt­form Bedin­gun­gen ver­pflich­tet und gegen­über Anbie­ter die Tätig­keit als beauf­trag­ter Drit­ter bekannt gege­ben wird. Der Anbie­ter ist berech­tigt, einen ent­spre­chen­den Nach­weis zu verlangen.
(11) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, alle Daten, die er im Zusam­men­hang mit der Platt­form ver­wen­det, selbst im erfor­der­li­chen Maße zu sichern.
(12) Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, bei einer Stö­rung der Platt­form oder ein­zel­ner Funk­tio­na­li­tä­ten, den Anbie­ter hier­von umge­hend in Kennt­nis zu set­zen. Dies gilt ent­spre­chend, wenn er Kennt­nis dar­über erlangt, dass ande­re Ver­trags­part­ner offen­sicht­lich gegen gel­ten­des Recht oder Rech­te Drit­ter ver­sto­ßen oder die­sen Bedin­gun­gen, ins­be­son­de­re Zif­fer 8 und Zif­fer 9, zuwi­der­han­deln.
9. ent­fällt
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10. Ver­gü­tungs­pflich­ten und Zahlungsbedingungen
(1) Urlau­ber kön­nen die Platt­form kosten­frei nut­zen. Es besteht jedoch kei­ne Ver­pflich­tung des Anbie­ters zur dau­er­haf­ten (kosten­frei­en) Auf­recht­erhal­tung der Platt­form und ein­zel­ner Funk­tio­na­li­tä­ten. Der Anbie­ter behält sich daher vor, kosten­pflich­ti­ge Funk­tio­na­li­tä­ten ein­zu­füh­ren oder für ein­zel­ne bestehen­de Funk­tio­na­li­tä­ten eine Ver­gü­tungs­pflicht einzuführen.
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11. Ein­räu­mung von Nutzungsrechten
(1) Der Ver­trags­part­ner räumt dem Anbie­ter für die Dau­er des Ver­trags­ver­hält­nis­ses über die die Nut­zung der Platt­form ein ein­fa­ches, räum­lich unbe­schränk­tes, unwi­der­ruf­li­ches, auf Drit­te über­trag­ba­res, unter­li­zen­zier­ba­res, unent­gelt­li­ches und unbe­schränk­tes Nut­zungs­recht an ein­ge­stell­ten Inhal­ten ein. Der Anbie­ter ist jeder­zeit berech­tigt, die Inhal­te im Gan­zen oder in Tei­len im Rah­men der Erfül­lung sei­ner Lei­stun­gen nach die­sem Ver­trag zu ver­wen­den und zu verwerten.
(2) Der Anbie­ter ist ins­be­son­de­re dazu berech­tigt, die von dem Ver­trags­part­ner ein­ge­stell­ten Inhal­te auf der Platt­form dar­zu­stel­len und zu ver­öf­fent­li­chen. Dies schließt fer­ner das Ver­viel­fäl­ti­gungs­recht, das Ver­brei­tungs­recht, das Recht der öffent­li­chen Wie­der­ga­be sowie das Recht der öffent­li­chen Zugäng­lich­ma­chung sowie ein Recht zu erfor­der­li­chen Anpas­sun­gen und Bear­bei­tun­gen ein. Dies gilt auch für etwa­ige ent­hal­ten­de Mar­ken oder son­sti­ge Kenn­zei­chen entsprechend.
(3) Der Ver­trags­part­ner garan­tiert, dass er Inha­ber der für das Ein­stel­len von Inhal­ten auf der Platt­form not­wen­di­gen Rech­te ist und dass er unein­ge­schränkt dazu berech­tigt ist, dem Anbie­ter Rech­te wirk­sam ein­zu­räu­men. Der Ver­trags­part­ner garan­tiert außer­dem, dass die Inhal­te frei von Rech­ten Drit­ter sind, die der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Rechts­ein­räu­mung und Nut­zung ent­ge­gen­ste­hen könn­ten. Der Ver­trags­part­ner garan­tiert, dass durch die ver­trags­ge­mä­ße Nut­zung der Inhal­te im Rah­men die­ses Ver­trags kei­ne Rech­te, ins­be­son­de­re kei­ne Per­sön­lich­keits­rech­te Drit­ter ver­letzt wer­den, ins­be­son­de­re, dass etwa abge­bil­de­te Per­so­nen mit der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Nut­zung der Inhal­te ein­ver­stan­den sind.
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(6) Der Anbie­ter ist berech­tigt, alle Infor­ma­tio­nen, die über die Platt­form zur Kennt­nis des Anbie­ters gelan­gen, zu eige­nen Zwecken zu nut­zen und Infor­ma­tio­nen zu agg­re­gie­ren, zu ana­ly­sie­ren, aus­zu­wer­ten und in anony­mi­sier­ter Form zu ver­öf­fent­li­chen. Sofern per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten betrof­fen sind, erfolgt eine Ver­ar­bei­tung der Daten aus­schließ­lich in pseud­ony­mi­sier­ter oder anony­mi­sier­ter Form.
12. Schutz­rech­te
(1) Sämt­li­che Rech­te an der Platt­form lie­gen bei dem Anbie­ter. Der Ver­trags­part­ner ist ver­pflich­tet, dies zu berück­sich­ti­gen. Er ist ver­pflich­tet, Sei­ten der Platt­form oder son­sti­ge Inhal­te der Platt­form gleich wel­cher Art (z.B. Tex­te, Gra­fi­ken, Fotos oder Designs) nicht über die ihm im Rah­men der Nut­zung der Platt­form ein­ge­räum­ten Mög­lich­kei­ten hin­aus selbst – pri­vat oder gewerb­lich – zu nutzen.
(2) Dies bedeu­tet ins­be­son­de­re, dass der Ver­trags­part­ner Daten und Inhal­te, die ihm über die Platt­form bekannt gewor­den sind, nicht ver­viel­fäl­ti­gen, ver­brei­ten und/oder ver­öf­fent­li­chen darf, es sei denn, die­se Geschäfts­be­din­gun­gen erlau­ben dies aus­drück­lich. Ins­be­son­de­re ist die Ver­wen­dung sol­cher Infor­ma­tio­nen für Wer­bung, uner­be­te­ne E‑Mails oder für ande­re unzu­läs­si­ge Zwecke verboten.
(3) (28) Dem Ver­trags­part­ner wird gestat­tet, ein­zel­ne Sei­ten zur Doku­men­ta­ti­on des Ver­trags­schlus­ses und des Ver­trags­in­hal­tes her­un­ter­zu­la­den, dar­zu­stel­len oder zu drucken. In der jewei­li­gen Datei bzw. auf dem jewei­li­gen Aus­druck ist der Ver­merk „© 2004 — 2021 Ferienhausmiete.de“ gut les­bar anzubringen.
13. Recht zur Sperrung
(1) Wenn der Ver­trags­part­ner sei­nen Ver­pflich­tun­gen gemäß Zif­fer 8 oder Zif­fer 9 nicht nach­kommt oder bei son­sti­gen schwer­wie­gen­den Pflicht­ver­let­zun­gen sowie bei begrün­de­ten erheb­li­chen Ver­dachts­mo­men­ten für eine schuld­haf­te Pflicht­ver­let­zung, ist der Anbie­ter nach eige­nem Ermes­sen berech­tigt, das Benut­zer­kon­to oder ein­zel­ne Inhal­te des Ver­trags­part­ners zu sperren.
(2) Soweit mög­lich, ist der Ver­trags­part­ner vor der Sper­rung nach Absatz 1 anzu­hö­ren, anson­sten ist er unver­züg­lich nach der Sper­rung zu benachrichtigen.
(3) Im Fall einer Sper­rung nach Absatz 1 ist der Ver­trags­part­ner nicht berech­tigt, ein ande­res Benut­zer­kon­to zu eröff­nen oder die gesperr­ten Inhal­te erneut auf der Platt­form zu veröffentlichen.
(4) Wenn der Anbie­ter Kennt­nis dar­über erlangt, dass Drit­te das Benut­zer­kon­to des Ver­trags­part­ners miss­bräuch­lich nut­zen, ist der Anbie­ter berech­tigt, das Benut­zer­kon­to zu sper­ren, um die miss­bräuch­li­che Nut­zung durch den Drit­ten zu unter­bin­den. Hier­zu ist der Anbie­ter bereits bei begrün­de­ten Ver­dachts­mo­men­ten einer miss­bräuch­li­chen Nut­zung durch Drit­te berech­tigt. Als miss­bräuch­li­che Nut­zung durch Drit­te wird bereits der Zugriff auf das Benut­zer­kon­to des Ver­trags­part­ners durch einen Drit­ten ver­stan­den. Der Anbie­ter wird den Ver­trags­part­ner von einer der­ar­ti­gen Sper­rung in Kennt­nis set­zen und gleich­zei­tig die Mög­lich­keit geben, das Benut­zer­kon­to durch die Wahl neu­er Zugangs­da­ten wie­der frei­zu­ge­ben. Der Anbie­ter wird jedoch die Frei­ga­be eines gesperr­ten Benut­zer­kon­tos erst vor­neh­men, wenn nach­weis­lich die Gefahr einer miss­bräuch­li­chen Nut­zung durch einen Drit­ten nicht mehr besteht. Im Zwei­fel hat der Ver­trags­part­ner hier­für Sor­ge zu tragen.
14. Recht zur Löschung
(1) Weist der Ver­trags­part­ner nach einer Sper­rung gemäß Zif­fer 13 Abs. 1 und auf Anfor­de­rung des Anbie­ters nicht inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist von regel­mä­ßig zwei Wochen nicht nach, dass eine zur Sper­rung berech­ti­gen­de Pflicht­ver­let­zung nicht vor­liegt, ist der Anbie­ter berech­tigt, etwa­ige rechts­ver­let­zen­den Inhal­te end­gül­tig zu löschen. Die end­gül­ti­ge Löschung eines Benut­zer­kon­tos nach einer Sper­rung bedarf dage­gen einer Kün­di­gung gemäß Zif­fer 15.
(2) Der Anbie­ter ist berech­tigt, das Benut­zer­kon­to eines Ver­trags­part­ners sowie sämt­li­che zuge­hö­ri­gen Inhal­te unwi­der­ruf­lich zu löschen, wenn sich der Ver­trags­part­ner min­de­stens ein Jahr lang nicht mehr in sein Benut­zer­kon­to ein­ge­loggt und auf eine Erin­ne­rungs­nach­richt des Anbie­ters nicht inner­halb von zwei Wochen reagiert hat bzw. die ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se nicht mehr erreich­bar ist. Dies gilt im Fall eines Ver­trags­part­ners als Ver­mie­ter nicht, solan­ge für die­sen, Inse­ra­te ver­öf­fent­licht werden.
15. Ver­trags­lauf­zeit, Kün­di­gung und Löschung des Benutzerkontos
(1) Der Ver­trag über die Nut­zung der Platt­form mit einem Ver­trags­part­ner wird auf unbe­stimm­te Zeit geschlos­sen und kann jeder­zeit von bei­den Sei­ten ohne Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist und ohne Anga­be von Grün­den zum Monats­en­de gekün­digt werden.
(2) Inse­ra­te eines Ver­trags­part­ners als Ver­mie­ter wer­den für eine zuvor fest gebuch­te Lauf­zeit ver­öf­fent­licht, jedoch nicht län­ger als für 12 Mona­te. Eine Kün­di­gung vor Ablauf der gebuch­ten Lauf­zeit ist aus­ge­schlos­sen. Nach Ablauf der Lauf­zeit für Inse­ra­te ver­län­gert sich die­se nicht auto­ma­tisch. Eine Ver­län­ge­rung erfolgt nur nach ent­spre­chen­der Beauf­tra­gung durch den Ver­mie­ter über sein Benutzerkonto.
(3) Sofern der Ver­trags­part­ner als Ver­mie­ter kosten­pflich­ti­ge Zusatz­op­tio­nen für Inse­ra­te aus­ge­wählt hat und für die­se Zusatz­op­tio­nen eine feste Lauf­zeit ver­ein­bart ist, gilt die­se Lauf­zeit für Zusatz­op­tio­nen als unab­hän­gig von der Lauf­zeit für das betref­fen­de Inse­rat ver­ein­bart. Der Ver­mie­ter hat bei zuvor aus­lau­fen­dem Inse­rat aber die Mög­lich­keit, die Zusatz­op­ti­on auf ein ande­res Inse­rat zu über­tra­gen. Eine Kün­di­gung nach Absatz 1 ist bis zum Ablauf der Lauf­zeit für die gebuch­te Zusatz­op­ti­on ausgeschlossen.
(4) Für den Anbie­ter liegt ein wich­ti­ger Grund zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung ins­be­son­de­re dann vor, wenn
a. der Ver­trags­part­ner sei­ne Ver­pflich­tun­gen gemäß Zif­fer 8 oder Zif­fer 9 nach­hal­tig ver­letzt oder bei son­sti­gen schwer­wie­gen­den Pflichtverletzungen;
b. der Ver­trags­part­ner die Platt­form unter Ver­let­zung des Schutz­rechts des Anbie­ters (Zif­fer 12) nutzt;
c. der Ver­trags­part­ner bei weni­ger schwer­wie­gen­den Pflicht­ver­let­zun­gen trotz Abmah­nung das bean­stan­de­te Ver­hal­ten fort­setzt bzw. wie­der­holt oder bereits ein­ge­tre­te­ne Fol­gen sol­cher Pflicht­ver­let­zun­gen nicht unver­züg­lich beseitigt;
d. der Ver­trags­part­ner für zwei auf­ein­an­der fol­gen­de Ter­mi­ne mit der Ent­rich­tung einer fäl­li­gen Zah­lung oder mit der Ent­rich­tung eines nicht uner­heb­li­chen Teils fäl­li­ger Zah­lun­gen in Ver­zug ist.
(5) Außer­or­dent­li­che Kün­di­gun­gen bedür­fen der Schrift­form. Zur Wah­rung der Schrift­form ist eine E‑Mail mit PDF-Doku­ment aus­rei­chend. Die jeweils emp­fan­ge­ne Par­tei hat jedoch Anspruch auf Über­sen­dung des Originals.
(6) Im Fal­le der Ver­trags­be­en­di­gung hat der Ver­trags­part­ner kei­nen Zugriff mehr auf sein Benut­zer­kon­to und etwa­ige hin­ter­leg­te Inhal­te. Ver­mie­ter kön­nen kei­ne Inse­ra­te mehr einstellen.
(7) Im Fal­le der Ver­trags­be­en­di­gung kön­nen Ver­mie­ter den Anbie­ter bit­ten, sei­ne Inhal­te vor­über­ge­hend per Daten­fern­über­tra­gung zur Ver­fü­gung zu stel­len, läng­stens jedoch für zwei Wochen. Etwa­ige Zurück­be­hal­tungs­rech­te blei­ben unbe­rührt. Nach Ablauf von vier Wochen nach Ver­trags­be­en­di­gung ist der Anbie­ter berech­tigt, ohne wei­te­re Vor­ankün­di­gung die Inhal­te des Ver­trags­part­ners zu löschen.
(8) Sofern zum Zeit­punkt einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung durch den Anbie­ter – auch über den Zeit­punkt der Ver­trags­be­en­di­gung hin­aus – die Lauf­zeit zuvor gebuch­ter Inse­ra­te noch nicht aus­ge­lau­fen ist, ist der Anbie­ter nicht ver­pflich­tet, die Inse­ra­te über den Zeit­punkt der Ver­trags­be­en­di­gung hin­aus zu ver­öf­fent­li­chen. Der Ver­mie­ter ist jedoch wei­ter­hin zur Zah­lung der geschul­de­ten Ver­gü­tung verpflichtet.
(9) Die Kün­di­gung und Been­di­gung der Ver­trags­be­zie­hung zwi­schen dem Anbie­ter und dem Ver­trags­part­ner wirkt sich auf etwa­ige Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den Ver­trags­part­nern nicht aus.
(10) Im Fal­le einer außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung ist der Ver­trags­part­ner nicht berech­tigt, sich erneut für ein Benut­zer­kon­to bei dem Anbie­ter zu registrieren.
16. Gewähr­lei­stung
(1) Der Anbie­ter ist bemüht, einen stö­rungs­frei­en Betrieb der Platt­form anzu­bie­ten. Dies beschränkt sich natur­ge­mäß auf Lei­stun­gen, auf die der Anbie­ter einen Ein­fluss hat. Der Ver­trags­part­ner erkennt jedoch an, dass eine voll­stän­di­ge lücken­lo­se Ver­füg­bar­keit der Platt­form tech­nisch nicht rea­li­sier­bar ist. Der Anbie­ter bemüht sich jedoch, die Platt­form mög­lichst dau­er­haft ver­füg­bar zu hal­ten. Ein Anspruch hier­auf besteht jedoch nicht.
(2) Dem Anbie­ter bleibt es unbe­nom­men, den Zugang zu der Platt­form auf­grund von War­tungs­ar­bei­ten, Kapa­zi­täts­be­lan­gen und auf­grund von Ereig­nis­sen, die nicht im Macht­be­reich des Anbie­ters ste­hen, ganz oder teil­wei­se, zeit­wei­se oder auf Dau­er, einzuschränken.
(3) Es besteht kein Anspruch des Ver­trags­part­ners auf Auf­recht­erhal­tung ein­zel­ner Funk­tio­na­li­tä­ten der Platt­form oder die Nut­zung bestimm­ter vor­han­de­ner Funk­tio­na­li­tä­ten der Plattform.
(4) Der Anbie­ter prüft die auf der Platt­form ein­ge­stell­ten Inhal­te und Ange­bo­te grund­sätz­lich nicht vor­ab. Der Anbie­ter kann daher nicht für die Rich­tig­keit, Genau­ig­keit, Zuver­läs­sig­keit, Aktua­li­tät, Ange­mes­sen­heit und/oder Voll­stän­dig­keit der auf der Platt­form abruf­ba­ren Infor­ma­tio­nen und Ange­bo­te einstehen.
17. Haf­tung des Anbieters
(1) Der Anbie­ter haf­tet für Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit sowie nach Maß­ga­be des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes. Für leich­te Fahr­läs­sig­keit haf­tet der Anbie­ter bei Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit von Personen.
(2) Der Anbie­ter haf­tet bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit im Übri­gen nur bei der Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner regel­mä­ßig ver­trau­en darf (Kar­di­nal­pflicht), sowie der Höhe nach beschränkt auf die bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren und ver­trags­ty­pi­schen Schäden.
(3) Die­se Haf­tungs­be­schrän­kung gilt auch zugun­sten der Erfül­lungs­ge­hil­fen des Anbieters.
(4) Für den Ver­lust von Daten haf­tet der Anbie­ter inso­weit nicht, als der Scha­den dar­auf beruht, dass es der Ver­trags­part­ner unter­las­sen hat, aus­rei­chen­de Daten­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren und dadurch sicher­zu­stel­len, dass ver­lo­ren gegan­ge­ne Daten mit ver­tret­ba­rem Auf­wand wie­der­her­ge­stellt wer­den kön­nen. Sofern der Ver­trags­part­ner einen Daten­ver­lust zu ver­tre­ten hat, haf­tet der Anbie­ter des­halb aus­schließ­lich für die Kosten der Ver­viel­fäl­ti­gung der Daten von den vom Ver­trags­part­ner zu erstel­len­den Siche­rungs­ko­pien und für die Wie­der­her­stel­lung der Daten, die auch bei einer ord­nungs­ge­mäß erfolg­ten Siche­rung der Daten ver­lo­ren gegan­gen wären.
18. Frei­stel­lung des Anbieters
(1) Der Ver­trags­part­ner stellt den Anbie­ter und sei­ne Mit­ar­bei­ter bzw. Beauf­trag­ten von sämt­li­chen Ansprü­chen Drit­ter auf erstes Anfor­dern hin frei, für den Fall der Inan­spruch­nah­me wegen ver­meint­li­cher oder tat­säch­li­cher Rechts­ver­let­zun­gen und/oder Ver­let­zung von Rech­ten Drit­ter, die im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Platt­form durch den Ver­trags­part­ner von Drit­ten gel­tend gemacht werden.
(2) Der Ver­trags­part­ner ver­pflich­tet sich, alle etwa­igen Kosten, die dem Anbie­ter durch die Inan­spruch­nah­me Drit­ter ent­ste­hen, zu erset­zen. Zu den erstat­tungs­fä­hi­gen Kosten zäh­len auch die Kosten einer ange­mes­se­nen Rechts­ver­fol­gung und Rechts­ver­tei­di­gung, die dem Anbie­ter zur Abwehr von Ansprü­chen Drit­ter ent­ste­hen sollten.
(3) Der Ver­trags­part­ner hat eine ihm bekannt wer­den­de Erhe­bung von Ansprü­chen Drit­ter, die im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Platt­form ste­hen, den Anbie­ter unver­züg­lich mit­zu­tei­len. Der Anbie­ter ist berech­tigt, selbst geeig­ne­te Maß­nah­men zur Abwehr von Ansprü­chen Drit­ter oder zur Ver­fol­gung ihrer Rech­te vor­zu­neh­men. Eige­ne Maß­nah­men des Ver­trags­part­ners hat die­ser im Vor­feld mit dem Anbie­ter abzustimmen.
19. Anpas­sun­gen der Geschäftsbedingungen
(1) Der Anbie­ter ist berech­tigt, jeder­zeit Bestim­mun­gen die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen und ohne Nen­nung von Grün­den mit Wir­kung für die Zukunft zu ändern oder zu ergän­zen, z.B. bei tech­ni­schen Ände­run­gen, Funk­ti­ons­er­wei­te­run­gen, ‑anpas­sun­gen oder ‑ein­schrän­kun­gen.
(2) Über Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen die­ser Bedin­gun­gen wird der Anbie­ter den Ver­trags­part­ner wenig­stens 30 Tage vor deren Inkraft­tre­ten in Text­form unter­rich­ten, ohne dass die geän­der­ten oder ergänz­ten Bedin­gun­gen im Ein­zel­nen oder die Neu­fas­sung der Bedin­gun­gen ins­ge­samt über­sandt oder sonst mit­ge­teilt wer­den müss­ten; es genügt die Unter­rich­tung über die Tat­sa­che der Ände­rung oder Ergän­zung als sol­che. Der Anbie­ter wird mit Unter­rich­tung über Ände­run­gen und Ergän­zun­gen einen Link mit­tei­len unter dem die Neu­fas­sung der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ins­ge­samt ein­ge­se­hen wer­den kann.
(3) Sofern der Ver­trags­part­ner Ände­run­gen und Ergän­zun­gen nicht inner­halb von 14 Tagen nach Bekannt­ga­be in Text­form wider­spricht, gilt dies als Ein­ver­ständ­nis mit der Ände­rung oder Ergän­zung; hier­auf wird der Anbie­ter in der Ände­rungs­mit­tei­lung geson­dert hinweisen.
20. Abtre­tung und Vertragsübernahme
(1) Die Abtre­tung von Rech­ten und Pflich­ten aus die­sem Ver­trag oder die Über­tra­gung die­ses Ver­tra­ges im Gan­zen oder in Tei­len durch den Ver­trags­part­ner auf einen Drit­ten bedür­fen der schrift­li­chen Ein­wil­li­gung durch den Anbie­ter. Die Rege­lung des § 354a HGB bleibt hier­von unberührt.
(2) Der Anbie­ter ist berech­tigt, die­sen Ver­trag ein­schließ­lich aller zusätz­li­chen Ver­ein­ba­run­gen mit allen Rech­ten und Pflich­ten auf ein Unter­neh­men sei­ner Wahl zu über­tra­gen. Bei der Über­tra­gung die­ses Ver­tra­ges auf ein Unter­neh­men, das kein mit dem Anbie­ter ver­bun­de­nes Unter­neh­men (§ 15 AktG) ist, steht dem Ver­trags­part­ner ein Son­der­kün­di­gungs­recht zu, das inner­halb von 14 Tagen nach Mit­tei­lung durch den Anbie­ter schrift­lich gel­tend gemacht wer­den muss. Hier­auf wird der Anbie­ter in der Mit­tei­lung geson­dert hinweisen.
21. Form­erfor­der­nis­se
(1) Neben­ab­re­den zu die­sen Bedin­gun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Text­form. Dies soll auch für Ände­run­gen die­ses Text­form­erfor­der­nis­ses gelten.
(2) Soweit nichts ande­res gere­gelt ist, bedür­fen ver­trag­li­che Mit­tei­lun­gen und Erklä­run­gen min­de­stens der Textform.
(3) Soweit für die Ver­trags­be­zie­hung zwi­schen den Par­tei­en ins­ge­samt oder für ein­zel­ne Teil­aspek­te die Text­form (§ 126b BGB) ver­ein­bart ist, genügt die Über­sen­dung der Erklä­rung per E‑Mail oder Tele­fax, wobei genügt, dass die Per­son des Erklä­ren­den genannt ist.
22. Schluss­be­stim­mun­gen
(1) Soll­ten eine oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der Geschäfts­be­din­gun­gen im Übri­gen unberührt.
(2) Auf die vor­lie­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen ist aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts anwendbar.
(3) Ist der Ver­trags­part­ner Kauf­mann im Sin­ne des HGB, eine juri­sti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, so ist Gerichts­stand für alle sich aus die­sen oder im Zusam­men­hang mit die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen erge­ben­den Strei­tig­kei­ten Berlin.
(4) (55) Seit dem 15. Febru­ar 2016 stellt die EU-Kom­mis­si­on eine Platt­form für außer­ge­richt­li­che Streit­schlich­tung bereit. Sol­chen Urlau­bern, die Ver­brau­cher sind, gibt dies die Mög­lich­keit, Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit der Benut­zung der Platt­form zunächst ohne die Ein­schal­tung eines Gerichts zu klä­ren. Die Streit­bei­le­gungs-Platt­form kann über den exter­nen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht wer­den. Die resi­do GmbH ist zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le weder ver­pflich­tet noch bereit.

 

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